Überblick

Der Steuerberater ist regelmäßig mit dem Thema Existenzgründung befasst. Aufgrund des Vertrauensvorsprungs, den er aus Sicht der Banken und des gründungswilligen Mandanten genießt, kann er gemeinsam mit diesen die Weichen für ein erfolgreiches Unternehmen stellen. Andererseits kann der Steuerberater aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Vorbildung den Mandanten auch vor der Existenzgründung warnen und ihn davon abhalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Gründungszuschuss wird als Subvention (Ermessensleistung) von der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei.

Jede Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 GewO anzeigepflichtig.

Eine Anzeigepflicht über die Erwerbstätigkeit ergibt sich auch aus § 138 AO.

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