Schlagwörter
Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Ausschluss des Vorsteuerabzugs, Repräsentativaufwendungen, Stillhalteklausel
Kläger
The Navigator Company S.A., Navigator Pulp Figueira S.A. |
Beklagter
Autoridade Tributária e Aduaneira |
Rechtsfrage (Thema)
Steht der Äquivalenzgrundsatz einer nationalen Mehrwertsteuerregelung wie der in Art. 21 Abs. 1 des Código do Imposto sobre o Valor Acrescentado (CIVA) entgegen, die im Rahmen der Stillhalteklausel beibehalten wurde und die den vollständigen oder 50 %igen Ausschluss des Rechts auf Abzug der Vorsteuer vorsieht, die im Rahmen von Aufwendungen für Fahrzeuge, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Repräsentationsaufwendungen entrichtet wurde, für die im Rahmen der Körperschaftsteuer die vollständige Berücksichtigung als Aufwendungen (unbeschadet einer nachträglichen Überprüfung und der Vorgabe von Bedingungen) oder über eine autonome Besteuerung die tatsächliche Abzugsfähigkeit als Aufwendungen zu einem Prozentsatz von mehr als 50 % zugelassen wird?
Normenkette
Verfahrensgang
Tribunal Arbitral Tributário (Portugal) (Beschluss vom 08.07.2021) |
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