Schlagwörter

Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Ausschluss des Vorsteuerabzugs, Repräsentativaufwendungen, Stillhalteklausel

 

Kläger

The Navigator Company S.A., Navigator Pulp Figueira S.A.

 

Beklagter

Autoridade Tributária e Aduaneira

 

Rechtsfrage (Thema)

Steht der Äquivalenzgrundsatz einer nationalen Mehrwertsteuerregelung wie der in Art. 21 Abs. 1 des Código do Imposto sobre o Valor Acrescentado (CIVA) entgegen, die im Rahmen der Stillhalteklausel beibehalten wurde und die den vollständigen oder 50 %igen Ausschluss des Rechts auf Abzug der Vorsteuer vorsieht, die im Rahmen von Aufwendungen für Fahrzeuge, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Repräsentationsaufwendungen entrichtet wurde, für die im Rahmen der Körperschaftsteuer die vollständige Berücksichtigung als Aufwendungen (unbeschadet einer nachträglichen Überprüfung und der Vorgabe von Bedingungen) oder über eine autonome Besteuerung die tatsächliche Abzugsfähigkeit als Aufwendungen zu einem Prozentsatz von mehr als 50 % zugelassen wird?

 

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 176

 

Verfahrensgang

Tribunal Arbitral Tributário (Portugal) (Beschluss vom 08.07.2021)

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