Die Anlage Sonstiges wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Folgende inhaltliche Änderungen haben sich ergeben:

  • Zeile 4 (Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer): Die Steuerermäßigung kann nur für den aktuellen VZ oder in den vier vorangegangenen VZ berücksichtigt werden. Die Steuerermäßigung ist daher nur noch für Erwerbe von Todes wegen ab VZ 2017 von Bedeutung. Die Beschreibung wurde entsprechend geändert.
  • Zeile 9 (Verlustabzug): Die Länge der Eintragungsfelder wurde auf acht Stellen erweitert. Diese Änderung wurde notwendig, da durch das Dritte Corona-Steuererleichterungsgesetz v. 10.3.2021 (BGBl. I 2021, 330) die Betragsgrenzen für den Verlustrücktrag auf 10 Mio. EUR oder 20 Mio. EUR erweitert wurden.
  • Zeile 10 (Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds): Die Beschreibung wurde angepasst und greift für "zum 31.12.2020" festgestellte Beträge.
  • Zeile 11 (Aufteilung von Abzugsbeträgen bei Einzelveranlagung): Die Beschreibung in Zeile 11 wurde um die mögliche Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale für ein Kind ergänzt (dritter Spiegelstrich), denn dieser Antrag ist nicht in Zeile 11 der Anlage Sonstiges, sondern in der Zeile 75 der Anlage Kind zu stellen.
  • Zeile 12 (Forschungszulage): Gem. § 10 FZulG wird die Forschungszulage nicht sofort nach der Festsetzung ausgezahlt, sondern sie wird erst mit der nächsten (erstmaligen) Festsetzung von ESt durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer berücksichtigt. Bei Mitunternehmerschaften werden die Anteile der einzelnen Mitunternehmer an der anzurechnenden Forschungszulage durch das Feststellungs-FA gesondert und einheitlich festgestellt. Die Anrechnung erfolgt anteilig i.R.d. nächsten (erstmaligen) Einkommensteuerfestsetzung des einzelnen Mitunternehmers. In Zeile 12 wird dem Stpfl. die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Zurückstellen der Festsetzung der ESt zu stellen ("1 = Ja"), bis die Festsetzung der Forschungszulage oder ggf. die Feststellung von Anteilen an der festgesetzten Forschungszulage erfolgt ist.

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