In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber (z. B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) einzutragen. Erwerber kann hierbei auch eine juristische Person sein.[1]

[1] S. auch Jülicher, in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13d ErbStG Rz. 2, Stand: Oktober 2022.

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