In den Zeilen 93 bis 97 sind sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfassen.

Hierunter fällt auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, wenn es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur güterrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs kommt. Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist auch darzustellen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus R E 5.1 ErbStR 2019 und H E 5.1 ErbStH 2019.

Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören weiterhin Schulden aus Miet- und Pachtverhältnissen, ferner offene Arzt- und Krankenhausrechnungen sowie ähnliche Kosten des Erblassers; diese sind um zu erwartende Erstattungen durch Krankenkassen oder Beihilfen zu kürzen.

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