Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Beispiele:

Wertpapiere oder vergleichbare Forderung im Sinne des § 13b Absatz 4 Nummer 4 ErbStG Weder Wertpapiere noch vergleichbare Forderungen, jedoch Finanzmittel im Sinne des § 13b Absatz 4 Nummer 5 ErbStG
Pfandbriefe Geld
Schuldbuchforderungen Sichteinlagen
Geldmarktfonds Sparanlagen
Festgeldfonds Festgeldkonten
  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  Forderungen an verbundene Unternehmen
  Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen

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