Wertpapiere und vergleichbare Forderungen
Beispiele:
Wertpapiere oder vergleichbare Forderung im Sinne des § 13b Absatz 4 Nummer 4 ErbStG | Weder Wertpapiere noch vergleichbare Forderungen, jedoch Finanzmittel im Sinne des § 13b Absatz 4 Nummer 5 ErbStG |
Pfandbriefe | Geld |
Schuldbuchforderungen | Sichteinlagen |
Geldmarktfonds | Sparanlagen |
Festgeldfonds | Festgeldkonten |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
Forderungen an verbundene Unternehmen | |
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen |
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