Für die Übertragung eines Familienheims kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Im Folgenden soll eine Auswahl aufgeführt werden.[1]
- Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er schenkt dieses seinem Ehegatten.
- Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt auf den Ehegatten einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück.
- Der eine Ehegatte erwirbt ein Familienheim, die dazu erforderlichen Mittel stellt der andere Ehegatte zur Verfügung.
- Der eine Ehegatte begleicht nachträglich die Herstellungs- oder Erhaltungsaufwendungen am Familienheim für den anderen Ehegatten, in dessen Eigentum sich dieses befindet.
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