Dr. Martin Lohr, Notar[*]
Die Aufnahme von An- und Vorkaufsrechten zählt neben Vinkulierungsklauseln zum "Standardrepertoire" der Satzung, um die Gesellschafter vor einem "Eindringen" Dritter zu schützen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte der Gestaltung solcher Rechte zusammen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.
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