OFD Frankfurt, Verfügung v. 12.2.2009, S 2134 A - 17 - St 210

 

1. Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens in ein Betriebsvermögen – Beschluss des Großen Senats vom 4.12.2006 (BStBl 2007 II S. 508)

Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4.12.2006 handelt es sich bei einem im eigenen Grund und Boden entdeckten und damit unentgeltlich und originär erworbenen Kiesvorkommen um ein materielles Wirtschaftsgut, das bei Zuführung aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen ist.

Beim Abbau des Kiesvorkommens dürfen Absetzungen für Substanzverringerungen (AfS) aber nicht vorgenommen werden. Nach Auffassung des BFH verkörpert der Teilwert des Bodenschatzes den Abbauertrag, der nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung bei Abbau stets der Besteuerung unterliegt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 11d Abs. 2 EStDV). Allein durch die Überführung des Kiesvorkommens in das Betriebsvermögen werden keine Absetzungsmöglichkeiten begründet. Der Abbau des Bodenschatzes muss auch bei einer Einlage zum Teilwert steuerbar bleiben.

 

2. Absetzung für Substanzerringerung bei Veräußerung von Bodenschätzen an eine (eigene) GmbH & Co KG

Die vorgenannten Grundsätze sind nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auch auf die Fälle der Einbringung des Bodenschatzes in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder gegen sonstiges Entgelt anzuwenden, soweit die Einkünfte aus dem Abbau des Bodenschatzes auch nach der Einbringung dem einbringenden Gesellschafter zuzurechnen sind.

§ 11d Abs. 2 EStDV stellt nach seinem Inhalt auf den „Steuerpflichtigen” ab. Steuerpflichtiger im Sinne des EStG ist auch in den Fällen der Beteiligung an einer Personengesellschaft der Gesellschafter.

 

Normenkette

EStG § 4

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