Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten

BMF vom 25.7.2002 (BStBl I S. 706)

Zusatzversorgungseinrichtung

Eine nicht rechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes ist eine Pensionskasse im Sinne von § 4c EStG (→BFH vom 22.9.1995 – BStBl 1996 II S. 136).

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