OFD Hannover, 05.05.1998, S 2246 - 42 - StO 211/S 2332 - 290 - StH 212

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. vergibt Stipendien an hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich bereits für eine Hochschullehrertätigkeit qualifiziert haben (sog. Butenandt-Stipendien). Die Vergaberichtlinien, die in Anlehnung an die Regelungen des Heisenberg-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft gestaltet sind, legen fest, daß die Stipendiaten eine eigenverantwortliche, nicht weisungsgebundene Tätigkeit ausüben, indem sie zu ihrer weiteren Qualifizierung eigene Forschungsvorhaben durchführen oder sich an Forschungsvorhaben anderer Wissenschaftler beteiligen. Ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Max-Planck-Gesellschaft wird nicht begründet.

Die Stipendiendauer beträgt maximal drei Jahre. Der Höhe nach orientieren sich die Stipendien an einem mittleren Einkommen eines Hochschullehrers der Besoldungsgruppen C 2.

Die Butenandt-Stipendien sind einkommensteuerlich in gleicher Weise wie die Stipendien nach dem Heisenberg-Programm zu behandeln (vgl. ESt-Kartei, § 3 EStG Nr. 2.9).

Die Max-Planck-Gesellschaft wird Durchschriften der Bewilligungsschreiben an die für die Besteuerung der einzelnen Stipendiaten zuständigen Wohnsitzfinanzämter übersenden.

 

Normenkette

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

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