Zur Wahrnehmung aller übertragenen Aufgaben und zur gesetzeskonformen Anwendung von Vorschriften und Regeln wird ein ständiger Lenkungskreis eingesetzt. Entsprechend der jeweiligen Komplexität und Größe einzelner Gesellschaften erfolgt die Installation nachgeschalteter Regelkreise.

Abb. 6: Lenkungskreis Betriebssicherheitsmanagement

Weitergehende Anforderungen an das Betriebssicherheitsmanagementsystem werden als Ergebnis der Sitzungen des Lenkungskreises protokolliert und dem Vorstand sowie allen Fachbereichen zugesandt. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen kein Einspruch dagegen, gelten sie als Anordnung des Vorstands. Sie werden in das Betriebssicherheitshandbuch oder als Verfahrensanweisung eingearbeitet. Dadurch ist eine zeitnahe Umsetzung aller Anforderungen an das System gewährleistet.

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