Mit der Einführung des Betriebssicherheitsmanagements wurde seitens des Vorstands auch die Weitergestaltung der ganzheitlichen Partizipation der Mitarbeiter als Unternehmenskultur vorgegeben. Es galt, diese Vorgabe auf allen Ebenen mit Leben zu füllen. Die weiterführenden Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Betriebssicherheitsmanagers wurden definiert.

Zu seinen künftigen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Erstellung der Unternehmensleitlinie zum Betriebssicherheitsmanagementsystem als Vorstandsanweisung,
  • Erarbeitung und Einführung der Aufbau- und Ablauforganisation "Betriebssicherheitsmanagement" für den Konzern,
  • Information der Unternehmensbereiche auf allen Führungsebenen zu den Zielen des Betriebssicherheitsmanagementsystems,
  • Gründung der Regelkreise zur Koordination der Beauftragten in den unterschiedlichen Fachgebieten und untereinander,
  • Sicherstellen der Aufbereitung und Umsetzung von betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, Strahlenschutz, Qualitätsmanagement, Objektsicherungsmanagement, Krisen-/Notfallmanagement, Brandschutz, Fremdfirmenmanagement usw. nach einheitlichen Standards,
  • Erstellung und Fortschreibung des Betriebssicherheitshandbuchs,
  • Mitwirkung bzw. Integration der Beauftragten in interne und externe Fachgruppen zur Prozessteuerung,
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Fachverbänden, der Geschäftsleitung, den Betriebsvertretungen,
  • Berichterstattung und Analyse zum Betriebssicherheitsmanagementsystem.

Weitere Aufgaben werden bedarfsorientiert zugeordnet bzw. übernommen.

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