Aus den positiven Erfahrungen mit dem Betriebssicherheitsmanagement bei der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerks stellte sich zwangläufig die Frage der Übertragung des Systems auf den gesamten Konzern. Ein konsequent praktiziertes Betriebssicherheitsmanagement wurde als ein hervorragend unterstützendes Instrument identifiziert, das Unternehmen mit hoher Effizienz zu führen.

Um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und um Rechtssicherheit zu erlangen, strebte der Vorstand bereits einen einheitlichen Sicherheitsstandard für den Konzern an. Er hat daher die Einführung eines Betriebssicherheitsmanagementsystems beschlossen. Zur Wahrung der Neutralität wurde der neu geschaffene Bereich dem Personalvorstand zugeordnet. Mit dieser Zuordnung wurde gleichsam die Mittlerfunktion von Beauftragten zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Arbeitnehmern gefördert. Die Mitsprache der Arbeitnehmervertreter ist besonders in diesen Bereichen von großer Bedeutung.

Abb. 5: Integration des Betriebssicherheitsmanagements in die Konzern-Organisation

2.1 Einbindung in die Konzernstruktur

Mit der Einführung des Betriebssicherheitsmanagements wurde seitens des Vorstands auch die Weitergestaltung der ganzheitlichen Partizipation der Mitarbeiter als Unternehmenskultur vorgegeben. Es galt, diese Vorgabe auf allen Ebenen mit Leben zu füllen. Die weiterführenden Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Betriebssicherheitsmanagers wurden definiert.

Zu seinen künftigen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Erstellung der Unternehmensleitlinie zum Betriebssicherheitsmanagementsystem als Vorstandsanweisung,
  • Erarbeitung und Einführung der Aufbau- und Ablauforganisation "Betriebssicherheitsmanagement" für den Konzern,
  • Information der Unternehmensbereiche auf allen Führungsebenen zu den Zielen des Betriebssicherheitsmanagementsystems,
  • Gründung der Regelkreise zur Koordination der Beauftragten in den unterschiedlichen Fachgebieten und untereinander,
  • Sicherstellen der Aufbereitung und Umsetzung von betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, Strahlenschutz, Qualitätsmanagement, Objektsicherungsmanagement, Krisen-/Notfallmanagement, Brandschutz, Fremdfirmenmanagement usw. nach einheitlichen Standards,
  • Erstellung und Fortschreibung des Betriebssicherheitshandbuchs,
  • Mitwirkung bzw. Integration der Beauftragten in interne und externe Fachgruppen zur Prozessteuerung,
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Fachverbänden, der Geschäftsleitung, den Betriebsvertretungen,
  • Berichterstattung und Analyse zum Betriebssicherheitsmanagementsystem.

Weitere Aufgaben werden bedarfsorientiert zugeordnet bzw. übernommen.

2.2 Unternehmensleitlinien Betriebssicherheitsmanagement

Ergänzend zu den Grundsatzleitlinien des Unternehmens, werden Leitlinien zum Betriebssicherheitsmanagement erarbeitet. Damit sind die künftigen Grundsätze an eine Vernetzung der Fachbereiche mit den Beauftragten und Querschnittsfunktionen festgelegt.

 
Praxis-Beispiel

Beispielhafte Leitlinien zum Betriebssicherheitsmanagement

Die nachstehenden beispielhaften Leitlinien wurden durch den Regelkreis der Beauftragten erarbeitet, mit allen Fachbereichen abgestimmt und durch den Vorstand erlassen.

Unternehmensleitlinie Betriebssicherheitsmanagement-System

Das Betriebssicherheitsmanagementsystem des Unternehmens legt systematisch Grundsätze und Vorgehensweisen des Betriebssicherheitsmanagements (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, Strahlenschutz, Krisen- Notfallmanagement, Objekt- und Brandschutz, Qualitätsmanagement) fest.

Das kaufmännische Risikomanagementsystem des Unternehmens, dessen Ziel die Absicherung des Unternehmens ist, ist nicht Gegenstand des vernetzten Betriebssicherheitsmanagements.

Das Betriebssicherheitsmanagementsystem ist im Betriebssicherheitshandbuch und den zugehörigen Verfahrensanweisungen dokumentiert. Es gilt unternehmensweit.

Verantwortlich für die Organisation, die im Betriebssicherheitshandbuch beschrieben wird, und die Wahrnehmung der in dem Werk beschriebenen Aufgaben ist der Vorstand. Der Betriebssicherheitsmanager ist für die Dokumentation dieser Organisation, deren Umsetzung und der weiteren Pflege des Handbuchs verantwortlich. Er berichtet dem Vorstand, der auf diese Weise zeitnah in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen wird.

Macht es die Komplexität einer Aufgabenstellung notwendig, erfolgen ergänzende Festlegungen in Form von Verfahrensanweisungen.

Die jeweiligen Organisationseinheiten und Gesellschaften des Unternehmens haben den Auftrag, die Regelungen zum Betriebssicherheitsmanagement umzusetzen.

Erlassen durch den Vorstand

2.3 Beispielhafter Inhalt des Betriebssicherheitshandbuchs

Folgende Inhalte sollte ein ganzheitliches Betriebssicherheitshandbuch mindestens enthalten:

  • Unternehmensleitlinien,
  • Leitlinien zum Betriebssicherheitsmanagement,
  • Organisationsstruktur und Verantwortungen,
  • Ermittlung und Bewertung von betrieblichen Risiken,
  • Umsetzung rechtlicher Anforderungen,
  • betriebssicherheitsrelevante Punkte der Beschaffung und Logistik,
  • betriebssicherheitsrelevante Punkte der Betriebsführung,
  • Arbeitssicherheit und G...

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