Rz. 336

[Autor/Stand] Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF vertrat die Auffassung, dass die weitreichenden Verschonungsregelungen beim Unternehmensvermögen im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen seien. Als Lösung schlug er vor, alle Vergünstigungen abzuschaffen, deutlich abgesenkte Steuersätze einzuführen und eine erleichterte Inanspruchnahme einer Steuerstundung zu ermöglichen.[2] Strunk[3] trat in diesem Zusammenhang ein für deutlich niedrigere, aber gestaffelte Erbschaftsteuersätze von maximal 12,5 % sowie für eine besondere Begünstigung für unternehmerisches Vermögen in Form einer zinslosen Stundung der Erbschaftsteuer ohne Sicherheitsleistung mit einer Tilgung über 10 Jahre und entsprechender Verlängerung des Tilgungszeitraums um diejenigen (Wirtschafts-)Jahre, in denen keine Gewinne erwirtschaftet würden.

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[2] Vgl. auch Strunk, Stbg 2012, Heft 6/12, S. M 1.
[3] Stbg 2012, Heft 6/12, S. M 1.

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