Wenn von Vorsystemen und digitalen Rechnungsprozessen gesprochen wird, darf ein Thema nicht fehlen: Die Verfahrensdokumentation. Die alleinstehende Vermarktung einer Dienstleistung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation stellte sich bei viele Kanzleien als mühsame und zähe Aufgabe heraus. Zu schwierig, den alleinigen Nutzen darzustellen, wenn selbst Betriebsprüfer sie noch nicht flächendeckend einfordern. Im Zuge der E-Rechnung scheint das Momentum jedoch auf der Seite der Berater. Werden die Rechnungsprozesse im Unternehmen analysiert, Software implementiert und Mitarbeiter geschult, erhält man bereits einen Großteil der benötigten Informationen. Der Schritt zur vollständigen Verfahrensdokumentation ist dann nicht mehr weit. Sie wird so zur perfekten Abrundung des Beratungsangebots.

Einige Softwarehersteller haben bereits Mandantenportale zur Erstellung und Mitarbeit an der Verfahrensdokumentation entwickelt. Damit ließe sich ein "Do-it-yourself"-Service entwickeln. Unternehmen mit weniger komplexen Rechnungsprozessen könnten dann ihre Verfahrensdokumentation selbst erstellen. Der Berater steht als Unterstützer und Prüfer mit einem festgelegten Stundenkontigent zur Seite. Wenn erste Verfahrensdokumentationen seitens der Kanzlei bereits erstellt wurden, bietet sich nach der Digitalisierungs-, Schnittstellen- oder E-Rechnungsberatung die sog. Revision an. Die Dokumentation muss aufgrund der Prozess- oder Softwareveränderungen auf den neuesten Stand gebracht werden. Dies kann ebenfalls als ergänzende Dienstleistung angeboten werden.

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