Der Diskussionsentwurf des BMF zur verpflichtenden Einführung einer E-Rechnung im B2B-Bereich ist im August 2023 in den Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz eingegangen. Nach dem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hatte, rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. In einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren hatte die Länderkammer über 50 Anmerkungen zur Überarbeitung des Entwurfes formuliert. Dies und die bekannten Herausforderungen im Haushalt der Regierung führten dazu, dass das Gesetz 2023 nicht mehr beschlossen wurde. Sah der erste Entwurf des BMF noch eine Verpflichtung zum für Versand und Empfang von E-Rechnungen ab dem 1.1.2025 vor, wurde beim Eingang in das Wachstumschancengesetz die Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen aufgeweicht. Die Übergangsregelungen sowie das schleppende Gesetzgebungsverfahren ließen erste Unkenrufe aufkommen, dass sich vor 2026 niemand mit der E-Rechnung beschäftigen müsse.

Am 22.3.2024 war es dann aber so weit: Das Wachstumschancengesetz und mit ihm die Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B-Bereich wurde im Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsregelungen wurden dabei nicht mehr verändert. Somit muss jedes Unternehmen im B2B-Bereich ab dem 1.1.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu erhalten und verarbeiten zu können. Ab diesem Zeitpunkt entfällt auch der Vorrang der Papierrechnung beim Versand und jedes Unternehmen kann im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR sind ab dem 1.1.2027 zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet. Ab dem 1.1.2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen.

 
Praxis-Tipp

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur E-Rechnung und den Übergangsregelungen finden Sie auch im Beitrag Wachstumschancengesetz: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung.

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