Rz. 1

Für die Tätigkeit aus seinem Beruf erhält der StB Gebühren und Auslagen (= Vergütung) nach der StBVV. Die praktische Erfahrung zeigt, dass nicht ausreichende Kenntnisse im Gebührenrecht häufig zu beträchtlichen, aber vermeidbaren Umsatzeinbußen für den StB führen. Dabei geben gerade auch die Mitte 2020 erfolgten Änderungen den Angehörigen der steuerberatenden Berufe mehr Spielräume für die Erzielung angemessenen Honorars. Dieses gilt es zu nutzen.

 

Rz. 2

In der Einführung wird daher nach Darstellung der Rechtsgrundlagen ein Überblick über den Regelungsinhalt der StBVV gegeben. Mit dem Abschnitt über die "Durchsetzung des Vergütungsanspruches" sollen konkrete Hilfestellungen zur Realisierung des entstandenen Honorars gegeben werden. Hingewiesen sei ferner auf den Katalog der für vereinbare Tätigkeiten zu beanspruchenden Gebühren unter E III. Immer wichtiger werden die Regeln zur Rechtsanwaltsvergütung, da StB das RVG in zahlreichen Bereichen, insbesondere im Rechtsmittelverfahren und darüber hinaus anzuwenden haben. Auch das RVG wurde zwischenzeitlich zum 01. 01. 2021 positiv geändert.

 

Rz. 2a

Der Regelungsinhalt der StBVV

III.

Die Durchsetzung des Vergütungsanspruches

IV.

Die vom StB anzuwendenden RVG-Vorschriften

Für die Nutzung der Darstellung ist anzumerken, dass die auf "StB" bezogenen Ausführungen gleichermaßen für den StBv und die Steuerberatungsgesellschaften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes indiziert ist. Im Übrigen sind Angaben ohne Gesetzesbezeichnung solche aus der StBVV.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge