Tz. 166
Stand: EL 110 – ET: 06/2023
Wenn an der TG (OG) als MG eine PersGes und an dieser als MG wieder eine weitere PersGes beteiligt ist, kann bei Vorliegen einer gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG auf allen Stufen sowohl die MG (unmittelbar) als auch die GM (mittelbar) OT sein.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen