Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zum Forderungsverzicht einer Kö gegenüber ihrem Gesellschafter in einem Vergleichsverfahren s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1128ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Forderungsverzicht"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Sanierung".

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