Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zur Erstattung von Sitzungsgeldern s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gesellschafterversammlung".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge