Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Bleibt die Tatsache, dass der GF einer GmbH "Schwarzgeldeinnahmen" für eigene Zwecke verbraucht, unbeanstandet, weil die Gesellschafter nahe Angehörige des GF sind, handelt es sich um vGA; s Urt des FG Sa v 20.04.2012 (EFG 2012, 1875; rkr).
Führt ein Angestellter einer GmbH Geschäfte durch, die stlich nicht berücksichtigt werden, sind iHd stlich erklärten Gewinne vGA an den Ges-GF anzusetzen, wenn dieser seiner Überwachungspflicht überhaupt nicht nachgekommen ist und der Angestellte eine ihm nahe stehende Pers ist; s Urt des FG Köln v 19.12.2012 (EFG 2013, 725; rkr).
Im Übrigen hierzu s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Kompetenzüberschreitung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rechtshandlung der Organe"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Untreue".
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