Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Landesbetriebs ist idR die Landeshaushaltsordnung des betreffenden Landes. Im Übrigen gelten für für vGA bei einem Landesbetrieb die Ausführungen zu Eigenbetrieben sinngem; s § 4 KStG Tz 235ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Eigenbetrieb".

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