Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zur Kapitalabfindung bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 818. Zur Abfindung von Pensionszusagen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 690 ff.

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