Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zu vGA bei Grundstücksverkauf und zu Grundstücksübertragungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 980ff.

Eine verbilligte Übertragung eines Grundstücks von einem AE (oder einer ihm nahe stehenden Pers) stellt eine verdeckte Einlage dar. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 29ff.

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