Stand: EL 112 – ET: 12/2020

Zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen durch Kö allg s § 8b KStG.

Nach Rn 21 des Schr des BMF v 28.04.2003 (BStBl I 2003, 292) fallen auch Einkommenserhöhungen durch vGA im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen unter die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG. Die Ermittlung der vGA geht dabei der Anwendung des § 8b KStG voraus.

Zur stlichen Beurteilung der Veräußerung eigener Anteile s § 8 Abs 1 KStG Tz 370ff.

Erwirbt eine Kap-Ges von ihrem AE oder einer diesem nahe stehende Pers eine Beteiligung zu einem zu niedrigen Kaufpreis, ist darin eine verdeckte Einlage zu sehen. Die Beteiligung wird dabei bei der Kö mit dem "richtigen" Wert aktiviert; der dabei entstehende Ertrag (Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Tw der Beteiligung) wird außerbilanziell nach § 8 Abs 3 S 3 KStG st-befreit. Beim AE entstehen insoweit nachträgliche AK auf die Beteiligung an der Empfänger-Kö. Dazu s auch § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 58.

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