Tz. 180

Stand: EL 67 – ET: 10/2009

Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen. Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann.

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