Tz. 49

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

§ 29 Abs 4 KStG enthält neben einem materiellen Regelungsinhalt (entspr Anwendung des § 28 Abs 1 und 3 KStG) eine Reihenfolgeregelung. Danach sind bei der Ermittlung der Kap-Veränderungen bei einer Umw die Abs 2 und 3 des § 29 KStG vor den Abs 1 und 3 des § 28 KStG anzuwenden.

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