Tz. 38
Stand: EL 65 – ET: 03/2009
Soweit eine Vermögensverteilung nicht als Nenn-Kap-Rückzahlung zu beurteilen ist, ist sie eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG; sie kann gleichzeitig eine Minderung und/oder Erhöhung der KSt nach den §§ 37 und 38 KStG auslösen. Für die Anwendung des § 27 Abs 1 S 3 KStG ist der ausschüttbare Gewinn
• | bei Abschlagszahlungen auf den Liquidationsüberschuss nach dem EK auf den Schluss des der Leistung vorangegangenen Besteuerungszeitraums bzw Wj und |
• | bei der Schlussauskehrung nach dem EK zu bemessen, das sich auf den Zeitpunkt vor der Schlussverteilung ergeben hat. Das ist grds das sich aus der Liquidationsschluss-Bil sich ergebende EK. |
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