Tz. 523

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Es gelten die allg Grundsätze über die Einkommensermittlung. Nabzb Aufwendungen sind daher dem Verlegungsgewinn wieder hinzuzurechnen (s § 11 KStG Tz 36). Zur schematischen Darstellung der Ermittlung des Verlegungsgewinns s § 11 KStG Tz 37.

 

Tz. 524

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Da die Schlussbesteuerung durch eine Betriebsverlegung ins Ausl veranlasst ist, sind die Aufwendungen für die Betriebsverlegung als BA abzb (glA s Pfirrmann, in Blümich, § 12 KStG Rn 120).

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