Tz. 523
Stand: EL 105 – ET: 03/2022
Es gelten die allg Grundsätze über die Einkommensermittlung. Nabzb Aufwendungen sind daher dem Verlegungsgewinn wieder hinzuzurechnen (s § 11 KStG Tz 36). Zur schematischen Darstellung der Ermittlung des Verlegungsgewinns s § 11 KStG Tz 37.
Tz. 524
Stand: EL 105 – ET: 03/2022
Da die Schlussbesteuerung durch eine Betriebsverlegung ins Ausl veranlasst ist, sind die Aufwendungen für die Betriebsverlegung als BA abzb (glA s Pfirrmann, in Blümich, § 12 KStG Rn 120).
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