Tz. 336
Stand: EL 55 – ET: 10/2005
Anteile an Pers-Ges wurden iRd § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG mit ihrem handelsbilanziellen Wert angesetzt.
Nach § 8a Abs 2 S 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes ist der Beteiligungs-Bw durch die anteiligen Bw der Vermögensgegenstände der Pers-Ges zu ersetzen. Wegen Einzelheiten s Tz 354 ff.
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