Tz. 540

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Ebenfalls hierzu s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 500g).

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