Tz. 25

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eigenverbrauch" zu den nabzb Aufwendungen. Aufgr entsprechender EG-rechtlicher Vorgaben (s Art 6 Abs 2 der 6. EG-RL) sowie diesbezgl höchstrichterlicher Rspr von EUGH und BFH wurde im StEntlG 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung vom 01.04.1999 der frühere ustliche Eigenverbrauchstatbestand abgeschafft.

An dessen Stelle wurde hierbei in § 3 Abs 1b Nr 1 UStG der frühere Eigenverbrauch als "Entnahme eines Gegenstands zu Zwecken, die außerhalb des Unternehmens liegen" definiert und einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Parallel dazu wurden in § 3 Abs 9a UStG

  • die unentgeltliche Verwendung eines Unternehmensgegenstands mit VorSt-Abzugsberechtigung
  • sowie die unentgeltliche Erbringung von Leistungen durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens

einer ustbaren sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.

Dem folgend wurde – ebenfalls im StEntlG (aaO) – in § 10 Nr 2 KStG das frühere Abzugsverbot für USt auf den Eigenverbrauch umgestaltet in ein Abzugsverbot für Umsätze, die Entnahmen sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge