Tz. 95
Stand: EL 101 – ET: 03/2021
Wird eine Kasse voll stpfl,
- die bisher nicht überdotiert und deshalb in vollem Umfang stfrei war, so führt die StPflicht zur Anwendung des § 13 Abs 2 KStG,
- die bisher überdotiert und deshalb bisher partiell stpfl war, so führt die volle StPflicht zur Anwendung des § 13 Abs 5 KStG.
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