Tz. 20

Stand: EL 65 – ET: 03/2009

§ 40 Abs 2 S 3 KStG regelt die Auswirkungen einer Abspaltung auf das KSt-Guthaben und den Teilbetrag EK 02 der übertragenden Kö; § 29 Abs 3 S 4 KStG idF des UntStFG enthält die Parallelregelung für das stliche Einlagekonto. Die beiden Vorschriften des KStG, Nachfolgevorschriften zu § 38 Abs 1 S 3 KStG 1999, ergänzen die in § 16 UmwStG enthaltenen Regelungen.

 

Tz. 21

Stand: EL 65 – ET: 03/2009

Geht Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges über, gelten gem § 16 UmwStG die §§ 3 – 8, 10 und 15 UmwStG entspr, dh die Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges haben einen evtl Übernahmegewinn zu versteuern.

 

Tz. 22

Stand: EL 65 – ET: 03/2009

Nach § 40 Abs 2 S 3 KStG iVm § 29 Abs 3 KStG idF des UntStFG verringern sich bei der übertragenden Kö – entspr dem Aufteilungsschlüssel gem § 40 Abs 2 S 1 und 2 KStG – das KSt-Guthaben, das EK 02 und das stliche Einlagekonto. Wegen der letztmaligen Anwendung s Tz 16a.

Im Fall der Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges beschränkt sich die Anwendung des § 40 Abs 2 S 3 KStG, da die Übernehmerin nicht der KSt unterliegt, auf die Übertragerin.

Im Fall der Aufspaltung hat § 40 Abs 2 S 3 KStG uE keine Bedeutung, da die Übertragerin untergeht; eine Nullfeststellung des KSt-Guthabens usw erfolgt nicht (s Tz 8).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge