Tz. 339

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Die Gewährung einer StBefreiung iSd § 5 KStG führt weder zum Ausschluss noch zur Beschränkung des dt Besteuerungsrechts iSd § 12 Abs 1 KStG (s Tz 61 und s Tz 310).

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