Tz. 182

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

Vergütungen für Genussrechtskap, das einer ausl Kö überlassen wurde, können ebenfalls unter § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG fallen. Handelt es sich bei der Schuldnerin um eine ausl Tochter-Kap-Ges, können die Vergütungen bei einer inl Mutter-Kap-Ges nach § 8b Abs 1 KStG st-befreit sein.

Nach § 8b Abs 1 S 2 KStG kommt eine St-Befreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG allerdings nur insoweit in Betracht, wie die Bezüge das Einkommen der leistenden Kö nicht gemindert haben. Bis zum Jahr 2013 galt diese Einschränkung allerdings nur für sonstige Bezüge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG, während die erhaltenen (beteiligungsähnlichen) Genussrechtsvergütungen unter § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG fallen (s s § 8b KStG Tz 86 mwNachw; aA s K. Stein in H/H/R, § 8 KStG Rn 194, der § 8b Abs 1 S 2 KStG aufgr des allg Klammerhinw auf § 8 Abs 3 S 2 KStG auch auf Genussrechte iSd § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG anwenden wollte; ähnlich Grotherr, RIW 2006, 898/900). Die St-Befreiung bei der inl Empfängerin ausl Genussrechtsvergütungen kam somit bis 2013 auch dann in Betracht, wenn die Vergütungen das Einkommen der leistenden (ausl) Kö gemindert haben (also als BA abzb waren). Das Korrespondenzprinzip des § 8b Abs 1 S 2 KStG war bis zu diesem Zeitpunkt auf erhaltene vGA beschr. Ab 2014 betrifft § 8b Abs 1 S 2 KStG allerdings alle Arten von Bezügen iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und somit auch Genussrechtsvergütungen. Bei der inl Empfänger-Kö greift die St-Befreiung des § 8b Abs 1 S 1 KStG somit nur ein, wenn die Vergütungen bei der auszahlenden (inl oder ausl) Kap-Ges das Einkommen nicht gemindert haben.

Allg zur Einschränkung der St-Befreiung nach § 8b Abs 1 S 2ff KStG s § 8b KStG Tz 86ff. Zu Qualifikationsverkettungen im Outbound-Fall s Bogenschütz (Ubg 2008, 533; allerdings zur Rechtslage bis 2013 vor Ausweitung der Regelung in § 8b Abs 1 S 2 KStG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge