Tz. 91
Stand: EL 112 – ET: 12/2023
Abgeordnetenbezüge iSd § 22 Nr 4 EStG sind bei KSt-Subjekten bereits denknotwendig ausgeschlossen. Theoretisch möglich wäre jedoch diese Einkunftsart als Rechtsnachfolger einer natürlichen Pers aufgr einer Erbschaft (s Tz 64).
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