Tz. 11

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Die Rückbeziehung des Spaltungsstichtags gem § 2 UmwStG iVm den §§ 17 und 125 UmwG wirft - insbes bei der Aufspaltung, bei der die Kap-Ges untergeht - hinsichtlich der stlichen Behandlung von vd Geschäftsvorfällen in der Interimszeit, die die Gesellschaft noch in ihrer zivilrechtlichen Eigenschaft als Kap-Ges leistet, die aber stlich wegen der Rückwirkung bereits der übernehmenden Pers-Ges zugerechnet werden, die in § 4 UmwStG nF Tz 85 ff aufgelisteten Probleme auf. Die dortigen Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Spaltung.

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