Tz. 74
Stand: EL 63 – ET: 06/2008
Ob ein Teilbetrieb bei einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG vorliegt, ist (einzig) aus Sicht des Einbringenden zu beurteilen (Ausnahme nur beim forstwirtschaftlichen Teilbetrieb, s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 112 ff).
Tz. 75
Stand: EL 63 – ET: 06/2008
Die Voraussetzungen des Teilbetriebs müssen (spätestens) zum Zeitpunkt des Umwandlungsbeschl (Beschluss über die Spaltung) oder des Abschlusses des Einbringungsvertrags vorgelegen haben (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 113).
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