RAin Dr. Alena Kirchinger[*]

Aufatmen für die Finanzverwaltung: Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ausweislich des EuGH unionsrechtskonform – trotz des Umstandes, dass der Organträger (und nicht der Organkreis) der Steuerpflichtige und damit Steuerschuldner ist. Der von der Finanzverwaltung befürchtete und den Organschaftsmitgliedern ersehnte windfall-profit für Organgesellschaften und Organträger bleibt aus. Was bleibt ist ein schaler Beigeschmack – sowohl für Berater, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit. Denn die Ausführungen des EuGH in seinem Urteil vom 1.12.2022 lassen sich möglicherweise dahin deuten, dass die umsatzsteuerliche Organschaft gar keine materiell-rechtlichen Auswirkungen hat. Die bislang gelebte Praxis von nicht steuerbaren Innenumsätzen entspräche dann nicht dem unionsrechtlichen Verständnis. Oder ist dies alles ein Missverständnis?

[*] Dr. Alena Kirchinger ist als Rechtsanwältin im Bereich Umsatzsteuerrecht bei Flick Gocke Schaumburg am Standort München tätig.

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