Bei der stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, auf welche die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB anzuwenden sind. Darüber hinaus sind im HGB in den §§ 230 bis 237 HGB Regelungen über die stille Gesellschaft enthalten.

Die ertragsteuerrechtlichen Grundlagen sind für die typisch stille Gesellschaft in § 20 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG sowie ergänzend in § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG geregelt. Auf die atypisch stille Gesellschaft finden die Regelungen über die Besteuerung von Mitunternehmern gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Anwendung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge