Zum ersten Hauptfeststellungsstichtag der neuen Grundsteuerwerte (1. Januar 2022) konnte noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren angeboten werden. Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung nicht in elektronisch verwertbarer Form vor, sodass diese mit Hilfe einer elektronischen Steuererklärung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundbesitzes erhoben werden müssen.

Nach erfolgter Digitalisierung soll die Nutzung amtlicher Grundstücksinformationen und Daten des Immobilienmarkts auf elektronischem Wege für künftige Hauptfeststellungszeitpunkte dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger von überflüssigen Mehrfacherklärungen befreit und damit von steuerbürokratischem Aufwand soweit wie möglich entlastet werden. Dazu sollen insbesondere Daten des Immobilienmarkts genutzt werden und die vorhandenen Grundstücksinformationen anderer Behörden und Stellen der Steuerverwaltung künftig elektronisch bereitgestellt werden.

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