Der Gesetzgeber wird auf die aktuelle Rspr. des BFH reagieren müssen, insb. aufgrund der Feststellung, dass spätere Rentnerjahrgänge immer deutlicher von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies gilt es durch gesetzgeberische Gestaltung zu vermeiden. Nach dem Koalitionsvertrag der Parteien der Ampelkoalition vom 7.12.2021 soll dementsprechend die Rspr. des BFH umgesetzt und eine mögliche doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden. Der Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben in seiner vollen Höhe soll auf 2023 vorgezogen werden (in Abweichung zum aktuellen Stufenplan, der dies erst ab 2025 vorsieht). Der steuerpflichtige Rentenanteil soll ferner ab 2023 nur noch um 0,5 % steigen und damit die Vollbesteuerung der Renten erst ab 2060 erfolgen.

Dies wird die Problematik mit Sicherheit verzögern, allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um die verschiedenen möglichen Fallkonstellationen der Doppelbesteuerung zu lösen.

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