Hendrik Grosse, StB / Dipl.-Kfm. Axel Vieth, StB[*]
§ 97 Abs. 1a BewG beinhaltet dem Wortlaut nach Regelungen zur Ermittlung und Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften. Aufgrund einer Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung i.R.d. Erbschaftsteuerreform 2016 (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG v. 4.11.2016, BGBl. I 2016, 2464) ist die Vorschrift mittlerweile auch für die Zurechnung des Verwaltungsvermögens bei Personengesellschaften relevant. Der vorliegende Beitrag stellt vor diesem Hintergrund die Grundsätze zur Aufteilung des gemeinen Werts und der Zurechnung des Verwaltungsvermögens bei Personengesellschaften dar und verdeutlicht anhand von ausgewählten Beispielsfällen die damit verbundenen Auswirkungen.
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