Auch eine voraussichtlich lange Prozessdauer rechtfertigt alleine keine Sicherheitsleistung. Allerdings können sich Beitreibungsmöglichkeiten, gerade hoher Steuerschulden über einen langen Zeitraum wesentlich verschlechtern, selbst ohne aktives Zutun des Steuerpflichtigen. Dementsprechend wird die Finanzbehörde das Sicherungsbedürfnis regelmäßig überprüfen und ggf. nachträglich eine Sicherheitsleistung fordern (vgl. Brete/Thomsen, NWB 2017, 104 und s. oben).

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