Reichweite der Sperrwirkung spezieller Missbrauchsvorschriften gegenüber § 42 Abs. 1 S. 1 AO § 42 AO ist als allgemeine Missbrauchsverhinderungsvorschrift insoweit unanwendbar, als eine spezielle Vorschrift hierdurch auf der Tatbestands- oder Rechtsfolgenseite erweitert wird. Eine steuergünstige Gestaltung stellt nicht stets einen Gestaltungsmissbrauch dar, sondern sie muss vielmehr gerade der Steuerumgehung dienen (BFH v. 9.6.2021 – I R 52/17). GmbH-StB 2022, 67
Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG Die Erzielung betrieblicher Kapitaleinkünfte im Rahmen seiner Beteiligung an der KGaA ist für den persönlich haftenden Gesellschafter (phG) nicht nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG ausgeschlossen. Der phG einer KGaA ist in jeder Beziehung als Gewerbetreibender zu behandeln. Der von der KGaA erzielte Gewinn ist ihm dabei wie einem Mitunternehmer einkommensteuerrechtlich unmittelbar anteilig zuzurechnen. Das abkommensrechtliche Schachtelprivileg findet auf die von der KGaA erzielten Dividendenausschüttungen Anwendung und kommt im Ergebnis auch dem phG zugute, dem die Freistellung bei Direktbezug nicht zustehen würde. Für die Einkünftebestandteile, die auf der Vereinnahmung von Dividenden beruhen, die bei der KGaA § 8b KStG unterliegen, ist auf Ebene des phG das für die Streitjahre geltende Halbeinkünfteverfahren anzuwenden (BFH v. 1.6.2022 – I R 44/18). GmbH-StB 2022, 372 (in dieser Ausgabe)
Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand Treuhandvereinbarungen zur Sicherung von Pensionsansprüchen sind auch nach Eintritt des Sicherungsfalls steuerlich anzuerkennen (BFH v. 4.5.2022 – I R 19/18). GmbH-StB 2022, 375 (in dieser Ausgabe)
Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG Wird für eine offene Gewinnausschüttung gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr i.H.v. 0 EUR fingiert, überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 1 S. 3-5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird. Greift die Fiktion des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG, entstehen die Kapitalertragsteuer und die damit verbundenen kapitalertragsteuerlichen Pflichten der steuerentrichtungspflichtigen Kapitalgesellschaft nicht erst mit der Bekanntgabe des gesonderten Feststellungsbescheids für das Einlagekonto als das die Fiktion auslösende Ereignis, sondern mit dem Zufluss der Ausschüttung (BFH v. 17.5.2022 – VIII R 14/18). GmbH-StB 2022, 302
Begriff der nahestehenden Person i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG Ein Näheverhältnis i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen (BFH v. 28.9.2021 – VIII R 12/19). GmbH-StB 2022, 102
Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten? (I) Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von zumindest zehn Jahren berechtigt nicht jeder Kursverlust zur Annahme einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn fundamentale Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder finanzpolitischen Daten eine dauerhafte Veränderung der Wechselkurse vermuten lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Notenbank eines Fremdwährungsstaats die Absicht äußert, Stützungskäufe zu tätigen, um einen bestimmten Wechselkurs der Fremdwährung zu verteidigen (BFH v. 2.7.2021 – XI R 29/18). GmbH-StB 2022, 202
Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten? (II) Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist. Dies gilt für alle Fremdwährungsdarlehen, d.h. unabhängig davon, ob es sich um ein Darlehen mit unbestimmter oder mit bestimmter Restlaufzeit handelt oder ob die Restlaufzeit mindestens zehn Jahre oder weniger beträgt (BFH v. 10.6.2021 – IV R 18/18). GmbH-StB 2022, 203
Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber. Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getretene Rückübertragungsforderung ist vom Darlehensgeber erfolgsneutral mit dem Buchwert der Wertpapiere zu aktivieren. T...

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