Zufluss von Gewinnausschüttungen bei gespaltener Gewinnverwendung Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile der Minderheitsgesellschafter an diese ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter entfallende Anteil dagegen in eine personenbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Eine entsprechende Einstellung in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen (BFH v. 28.9.2021 – VIII R 25/19). GmbH-StB 2022, 73
Kapitalertragszufluss an beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft Auch bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt dem beherrschenden Gesellschafter nach Rechtsauffassung des BFH ein Gewinnanteil gem. § 11 Abs. 1 S. 1 EStG grundsätzlich in dem Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt zahlungsfähig ist und der Anteilseigner nach Maßgabe des einschlägigen ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann (BFH v. 14.2.2022 – VIII R 32/19). GmbH-StB 2022, 335
Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bei nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass er wesentliche Verwaltungsrechte – insbesondere Stimmrechte – ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, kann die direkte Auszahlung der Ausschüttungen an den Nießbrauchberechtigten zu einer mittelbaren vGA führen, wenn es sich beim Gesellschafter der anteilseignenden Kapitalgesellschaft um eine Kapitalgesellschaft und beim Nießbrauchberechtigten um einander nahestehende Personen handelt (BFH v. 14.2.2022 – VIII R 29/18 und BFH v. 14.2.2022 – VIII R 30/18). GmbH-StB 2022, 267
Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage i.S.d. § 17 EStG beteiligt ist (BFH v. 30.6.2022 – IV R 19/18). GmbH-StB 2022, 336
Kein Veräußerungsverlust wegen Ansatzes des gemeinen Werts bei Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen. Der Ansatz des gemeinen Werts im Zeitpunkt des Erreichens der Relevanzschwelle kommt nicht in Betracht. Eine über die gesamte Haltedauer der Beteiligung eingetretene Wertsteigerung kann nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen in eine nicht steuerbare Wertsteigerung bis zum 31.3.1999 und einen steuerbaren Wertverlust ab dem 1.4.1999 aufgeteilt werden (BFH v. 5.4.2022 – IX R 19/20). GmbH-StB 2022, 232
Veräußerung einer Beteiligung nach Zuzug aus dem Ausland Der Wertzuwachs einer Beteiligung vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt vollständig der Besteuerung im Inland, wenn vor dem Zuzug keine Besteuerung im Ausland erfolgt ist (BFH v. 26.10.2021 – IX R 13/20). GmbH-StB 2022, 75
Zeitpunkt der Entstehung eines insolvenzbedingten Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind. Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG nicht bereits zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Bestätigung des Urteils des BFH v. 13.3.2018 – IX R 38/16, BFH/NV 2018, 721 = GmbH-StB 2018, 201) (BFH v. 5.4.2022 – IX R 27/18). GmbH-StB 2022, 305

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