Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

[Ohne Titel]

Redaktion

Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Spannende Entscheidungen erwarten Sie auch in Ausgabe 12/2023 des EStB! Sämtliche Zeitschriftenbeiträge, Entscheidungskommentierungen – einschließlich der Aktuell-Meldungen und Kurzkommentierungen – finden Sie in Ihrem Internet-Angebot unter www.steuerberater-center.de

I. Gesetzgebung

 
Aktuelles aus der Gesetzgebung

Unter www.steuerberater-center.de (Gesetzgebungs-Report) finden Sie eine Aufstellung ausgewählter aktueller (abgeschlossener und laufender) Gesetzgebungsverfahren mit steuerlichen oder wirtschaftsrechtlichen Auswirkungen, wie u.a.

  • Wachstumschancengesetz
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Hier können Sie sich ständig über den aktuellen Stand der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten. Die Status-Ampel zeigt an, ob das Gesetzgebungsverfahren noch läuft (rot) oder bereits abgeschlossen ist (grün). Zu den einzelnen Änderungsgesetzen lassen sich die jeweiligen Materialien herunterladen.
www.steuerberater-center.de
     

II. Wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung

1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

 
Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind (BFH v. 28.9.2022 – VIII R 6/19). EStB 2023, 1
Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird (Bestätigung der Rechtsprechung) (BFH v. 23.3.2023 – IV R 2/20). EStB 2023, 205
Verlustausgleichsvolumen i.S.d. § 15a EStG kann durch freiwillige Einlage erhöht werden! Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S.d. § 15a Abs. 1 S. 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage nur erhöhen, wenn sie gesellschaftsrechtlich – insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag – zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom Kommanditisten erbrachten Einlage auf einem variablen Eigenkapitalkonto nur dann zu einer Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens, wenn es sich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Einlage in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft handelt. (BFH v. 10.11.2022 – IV R 8/19). EStB 2023, 43
Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG Übernimmt der nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters verbleibende Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft unentgeltlich den Betrieb der Mitunternehmerschaft, so kann er den von der Mitunternehmerschaft abgezogenen Investitionsabzugsbetrag (IAB) fortführen; soweit der den Betrieb der Mitunternehmerschaft als Einzelunternehmer fortführende Gesellschafter im Investitionszeitraum keine Investition vornimmt, ist der IAB im Abzugsjahr bei der Mitunternehmerschaft rückgängig zu machen. Eine nach Ablauf des Abzugsjahres getroffene Gewinnverteilungsabrede, die für den Fall der Nichtinvestition eine vom bisher geltenden Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zuordnung des Gewinns aus der Rückgängigmachung des IAB trifft, ist steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen (BFH v. 29.9.2022 – IV R 18/19). EStB 2023, 82
Zur Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer KG Wurde für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer KG eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet und diese auf Ebene der KG in eine Sonderbilanz des Gesellschafters eingestellt, hat nach Ausscheiden des Gesellschafters nicht das für die KG zuständige Betriebs-Finanzamt, sondern das Wohnsitz-Finanzamt des Gesellschafters über eine Auflösung der Rücklage nach Ablauf der Reinvestitionsfrist zu entscheiden (BFH v. 12.7.2023 – X R 14/21). EStB 2023, 418 (in dieser Ausgabe)
Getrennte Feststellungsverfahren für Erbengemeinschaft und GbR zwischen Miterben: Betriebsfortführung nach Erbfall ist keine konkludente Gesellschaftsgründung Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 S. 2, § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR a...

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