AA, 21.11.2012, o.Az.

Bekanntmachung

über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh
und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
 
Vom 21.11.2012

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 2.10.2012 zum Abkommen vom 19. und 28.12.2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2011 I S. 2079) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 1 Satz 2 sowie das dazugehörige Protokoll

am 7.11.2012

in Kraft getreten sind.

Die Annahme des Abkommens auf beiden Seiten wurde am 7. November 2012 notifiziert.

 

Normenkette

DBA-Taiwan Art. 29 Abs. 1 Satz 2;

DBA-Taiwan/ZustG Art. 3 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2013, 33

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